Ihr Recht in guten Händen

Honorar

 

Nach Gebührenordnung

Unsere Kosten berechnen sich grundsätzlich, wenn also nichts anderes vereinbart ist, nach der Gebührenverodnung für Rechtsanwälte, dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den als Anlage angehängten streitwertabhängigen Gebührentabellen. 

 

Nach Honorarvereinbarung

Im außergerichtlichen Bereich bieten wir eine Honorarvereinbarung an, d. h. Abrechnung auf Stundenbasis (Zeithonorar) oder Abrechnung nach Pauschalsatz (Pauschalhonorar). 

 

Nach Erstberatung

Soweit es nur bei einem ersten Gespräch mit uns bleibt, egal wie lange dieses dauert, berechnen wir gegenüber Verbrauchen maximal 190 Euro zzgl. MWSt (§ 34 Abs. 1, S.3, 2. Halbsatz RVG). Zu dieser Gebühr können zusätzliche Kosten für etwa Kopien und Porto hinzukommen. Als Erstberatung gilt auch eine telefonische Anfrage.  

 

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© Anwaltskanzlei Joachim Schmidl
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